TREPPEN & GELÄNDER UND DEREN NORM – Bautechnische Vorschriften

Treppen und Geländer unterliegen in Österreich strengen bautechnischen Vorschriften, die sich in den letzten Jahren von einer möglichen Regelung zu einem „Muss“ umgewandelt haben. Hier gibt’s die wichtigsten Vorschriften zum Nachlesen.

Wurden ursprünglich in Österreich unabhängig von den Bedürfnissen der Benutzer Treppengeländer für Innentreppen beziehungsweise Außentreppen von Treppenbaufachleuten auf 100 cm gesetzt, so gilt seit dem Jahr 2007 eine einheitliche Regelung für die Anbringung von Treppengeländer als Absturzsicherung.

Treppengeländer bei mehr als 3 Stufen

So müssen Geländer ab einer möglichen Absturzhöhe von mehr als 12 Metern, gemessen von der Standfläche weg, mindestens 110 cm betragen. Bei weniger als 12 Metern Höhe reicht es, wenn die Höhe des Treppengeländers 100 cm beträgt. Bei Innentreppen genügt es, die Höhe des Handlaufs auf 90 cm zu setzen. Übrigens müssen Treppengeländer erst bei Treppen mit mehr als drei Stufen angebracht werden.

Abschluss von Treppengeländer

Vorschriften gibt es auch bezüglich der unteren Abschlüsse von Geländer, egal ob aus Holz, Alu oder anderen Materialien. Diese müssen so angebracht sein, dass bei Geländern über einem Treppenlauf zwischen der Unterkante des Geländers und den Treppenstufen ein Würfel mit einer Kantenlänge von höchsten 12 cm durchpasst. Bei Geländern neben einem Treppenlauf darf zwischen der Unterkante des Geländers und den Stufen ein Würfel mit der Kantenlänge von höchstens 7,5 durchpassen.

Innengeländer

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Außengeländer

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